EEG-Umlage für Eigenversorger

Veröffentlicht am: 02.12.2014

Nachdem nun der 01.08.2014 vorüber ist, bleibt die EEG-Umlage auf eigenerzeugten Strom ein Thema in der Branche. Offenbar ist diese noch nicht komplett in Stein gemeißelt, so dass sich für potenzielle BHKW-Betreiber, Stand jetzt, interessante Perspektiven eröffnen können. Bitte lesen Sie hier aus dem B.KWK / MASLATON Newsletter weiter: Abwicklung der EEG-Umlage für Eigenversorger vorerst ausgesetzt
Sehr geehrte Damen und Herren, die Übertragungsnetzbetreiber haben die Abwicklung der gemäß EEEG 2014 ab 1.8.2014 von Eigenversorgern zu zahlenden EEG-Umlage vorläufig ausgesetzt wegen der hier für die Durchführung noch nicht in Kraft gesetzten Verordnung.

Diese soll eventuell erst 2015 in Kraft treten. Es wird jedoch den Eigenversorgern empfohlen, entsprechende Rücklagen zu bilden, weil die EEG- Umlage dann möglicherweise auch rückwirkend erhoben wird. Weitere Informationen können dem Newsletter der Kanzlei Maslaton über folgenden Link Newsletter MASLATON Rechtsanwaltsgesellschaft mbH entnommen werden.