Unterlagen für die Erstattung der Mineralölsteuer
Als Betreiber eines Blockheizkraftwerkes kommen Sie in den Genuß, dass Ihnen das zuständige Hauptzollamt die Mineralölsteuer, die Sie auf das eingesetzte Erdgas bzw. Flüssiggas bezahlt haben, zurück erstattet.
Dafür müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
Erklärung zur Steuerentlastung
Mit dieser Erklärung und dem Technischen Datenblatt Ihres BHKW bestätigen Sie dem Hauptzollamt, dass Sie die Voraussetzungen zur Erstattung erfüllen. Die Erklärung müssen Sie nur einmalig abgeben.
| Erklärung zur Steuerentlastung (56 KB) | |
| Technische Daten ASV 21/46 (100 KB) | |
| Technische Daten ASV 18/43 (86 KB) | |
| Technische Daten ASV 15/42 (260 KB) |
Der Antrag
Den Antragsvordruck erhalten Sie auf der Internetseite des Zolls auf www.zoll.de
| Antrag an das Hauptzollamt (externer Link) | |
| Alternativ: www.zoll.de / Vorschriften und Vordrucke / Formularcenter / Liste der verfügbaren Formulare / Formular Nr. 1117 |
Berechnung
Für den Antrag benötigen Sie die Gasmenge, die im BHKW umgesetzt wurde. Wenn Sie keinen separaten Gaszähler für das BHKW haben, können Sie hier die Gasmenge bestimmen:
| Ergebnis | |
| Brennstoffmenge: Erdgas Spalte 4 des Antrags auf Steuerentlastung |
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| Energiesteuer-Erstattung: Betrag Spalte 5 des Antrags auf Steuerentlastung |
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