Energiewerkstatt informiert

Veröffentlicht am: 20.11.2020

Am 31. Januar 2021 läuft die Übergangsfrist zur erstmaligen Registrierung sämtlicher Erzeugungsanlagen (z.B. BHKW) aus.

Bitte beachten Sie, dass für das Marktstammdatenregister eine Meldepflicht besteht. Wenn Sie Ihre Anlage nicht fristgerecht eintragen, droht der Verlust Ihrer Vergütung nach dem EEG, KWKG oder ein Bußgeld.

Über diesen Link Marktstammdatenregister gelangen Sie direkt zum Marktstammdatenregister auf der Webseite der Bundesnetzagentur.