Konfigurator

Als Betreiber eines Blockheizkraftwerkes kommen Sie in den Genuss, dass Ihnen das zuständige Hauptzollamt die Mineralölsteuer, die Sie auf das eingesetzte Erdgas bzw. Flüssiggas bezahlt haben, zurückerstattet.

Dafür müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

Erklärung zur Steuerentlastung

Mit dieser Erklärung und dem Technischen Datenblatt Ihres BHKW bestätigen Sie dem Hauptzollamt, dass Sie die Voraussetzungen zur Erstattung erfüllen. Die Erklärung müssen Sie nur einmalig abgeben.

Erklärung zur Steuerentlastung (259 KB)
Technische Daten ASV 40 (502 KB)
Technische Daten ASV 30 (502 KB)
Technische Daten ASV 21 (502 KB)
Technische Daten ASV 20 (502 KB)
Technische Daten ASV 15 (502 KB)
Technische Daten ASV 14 (502 KB)
Technische Daten ASV 18/43, bis 2007 (84 KB)

Der Antrag

Die Antragsvordrucke erhalten Sie auf der Internetseite des Zolls (www.zoll.de). Damit Sie nicht lange suchen müssen, hier die relevanten Links:

Antrag auf Steuerentlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (§ 53a EnergieStG)

Antrag auf Steuerentlastung für die Stromerzeugung (§ 53 EnergieStG)

Antrag zur vollständigen Energiesteuerentlastung nach § 53a EnergieStG (Formular 1132, Erstantrag und Folgejahre)

Antrag zur teilweisen Energiesteuerentlastung nach § 53b EnergieStG (Formular 1134)

Selbsterklärung zu staatlichen Beihilfen nach §§ 3 (Formular 1139)

Stand 11.12.2018 – Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten die gesetzlichen Regelungen.

Berechnung

Die Hauptzollämter (HZA) verlangen inzwischen, dass steuerbegünstigtes Gas gemessen wird. Gemäß § 98 Absatz 1 Satz 1 der Energiesteuer – Durchführungsverordnung sind die entlastungsfähigen Mengen zu messen, wenn Anträge auf Steuerentlastung nach §§ 53a und 53b EnergieStG gestellt werden. Für den Fall, dass keine separate Mengenerfassung mangels gesonderter Zähler vorhanden ist, kann die eingesetzte Energiemenge berechnet werden. Dies gilt nur für KWK-Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von 15 kWel. Bei höheren Leistungen kann unser Berechnungstool nur zur Berechnung des Nutzungsgrades verwendet werden.

Die Berechnung erfolgt bisher auf Basis von Vollbenutzungsstunden (VBh). Der berechnete Gasverbrauch liegt somit grundsätzlich nicht oberhalb des tatsächlichen Gasverbrauchs. Für Anlagen, welche voraussichtlich häufiger in der Teillast betrieben werden, kann das Verfahren ungünstiger sein als der Betrieb einer eigenen Gasuhr. Bitte klären Sie ggf. vor Installation der Maschine die Notwendigkeit mit dem zuständigen Hauptzollamt (HZA).

Berechnungs-Tool für die Ermittlung der Werte zur Energiesteuererstattung

BHKW Typ:
Brennstoff:
Jahr:
BHKW-Stromzähler:
Zählerstand Anfang kWh
Zählerstand Ende kWh
Summe kWh
Berechnen
Brennstoffmenge:  
Spalte 4 des Antrags auf Steuerentlastung
Energiesteuer-Erstattung: Betrag  
Spalte 5 des Antrags auf Steuerentlastung
Einige Hauptzollämter (HZA) verlangen inzwischen, dass das steuerbegünstigte Gas bei BHKW ab 15 kWel gemessen wird. Bitte klären Sie die Art der Abrechnung vorab mit dem zuständigen Hauptzollamt (HZA).
Zolldienststellenverzeichnis

Alle Angaben ohne Gewähr

Zum nächsten Bereich springen