Wirtschaftlichkeit

Mit ASV-BHKW lassen sich ihre Energiekosten in der Regel halbieren. Neben den ökologischen Vorteilen des Betreibens von hocheffizienten ASV-Blockheizkraftwerken ist die wirtschaftliche Seite eine der spannendsten im gesamten Marktumfeld dezentraler Energieerzeugung. In passender Systemumgebung, d.h. bei einem Wärmebedarf ab ca. 150 MWh und einem entsprechenden Eigenstrombedarf, sind konkurrenzlos gute Kalkulationen mit kurzen Amortisationszeiten Standard.

Vorteil gegenüber getrennter Erzeugung

Mit ASV-Blockheizkraftwerken produzierte Wärme und Strom wird dezentral erzeugt. Dies ist ökologisch sinnvoll und beschert zusätzlich dem Betreiber einen enormen finanziellen Vorteil gegenüber der getrennten Erzeugung von Wärme im Kessel und den Bezug des Stroms aus dem öffentlichen Netz. Der in das Stromnetz eingespeiste Überschuss-Strom wird vom regionalen Energieversorgungsunternehmen (EVU) bzw. Verteilungsnetzbetreiber (VNB) vergütet. Der Anteil des im Blockheizkraftwerk erzeugten Stroms zur Eigenversorgung des Objekts kann der Betreiber sich als eingesparte Strombezugskosten gutschreiben.

Förderung durch das KWK-Gesetz (in den Leistungsklassen ASV-BHKW)

Eine sichere, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Versorgung mit Strom und Wärme ist entscheidend, um die Herausforderungen der Energiewende in Deutschland zu bewältigen. Die Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) spielt dabei eine wichtige Rolle. Die Bundesregierung hat einen kontinuierlichen Ausbau des KWK-Stromanteils auf 120 TWh bis 2025 als Zielmarke definiert. Mit dem im Juli 2020 verabschiedeten KWKG 2020 wurden neue Anreize zum Ausbau und Flexibilisierung der KWK gesetzt.

Die „Must-Run-Philosophie“ der Vergangenheit ist Geschichte. Betreiber von Mini-BHKW in den Leistungsklassen von Blockheizkraftwerken von Energiewerkstatt profitieren von schnellerer Auszahlung der Förderung sowie vom Bürokratieabbau. So müssen zukünftig z.B. keine Betriebszeiten bei negativen Strompreisen an der EEX-Börse mehr gemeldet werden.

BHKW-Betreiber (in den Leistungsklassen der ASV-BHKW) kommen gemäß dem KWKG 2020 in den Genuss folgender Förderungen.

Für jede erzeugte Kilowattstunde (kWh) Strom beträgt für Mini-BHKW 8,0 Cent KWK-Zuschlag (Verdopplung gegenüber vorher). Dieser Zuschlag wird für die Dauer von 30.000 Vollbenutzungsstunden (VBh) ausgezahlt. Die Zulage für den eingespeisten Strom beträgt 16,0 Cent pro kWh. Dieser Zuschlag wird auch für 30.000 VBh – gerechnet ab dem Zeitpunkt der Aufnahme des Dauerbetriebs/Inbetriebnahme – vom Netzbetreiber gezahlt. Folgende Regelungen gelten: Die Vollbetriebsstunden für die jährlich auszahlbaren KWK-Zuschläge sinken schrittweise auf :
– 4.000 Stunden ab 2023
– 3.500 Stunden ab 2025
– 3.300 Stunden ab 2026
– 3.100 Stunden ab 2027
– 2.900 Stunden ab 2028
– 2.700 Stunden ab 2029
und zuletzt auf 2.500 VBh ab dem Jahr 2030.

Brennstoff:
Jahreswärmebedarf:

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