Mini-KWK-Impulsprogramm
Die Anschaffung eines Blockkraftheizwerkes von Energiewerkstatt kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden. Die Mini-KWK-Förderung des Mini-KWK-Impulsprogramms wird in Form eines Investitionszuschusses gewährt. Diese einmalige finanzielle Zuwendung wird bei Erfüllung bestimmter Förderbedingungen von der ausführenden Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), auf Antrag gewährt.
Die Förderhöhe ist abhängig von der elektrischen Leistung der installierten Mini-KWK-Anlage und beginnt (Stand: 1.1.2014) bei 1.425 Euro für eine Mikro-BHKW-Anlage mit 1 kW. Maximal kann die Fördersumme 3.325 Euro für ein Mini-BHKW mit 20 kW betragen (Stand: 1.1.2014). Weiter Informationen finden Sie unter dem Link http://www.mini-kwk-impulsprogramm.de/mini-kwk-foerderung.htm.